DSGVO - Geprüfter Datenschutzexperte

 

Die EU-DSGVO trat am 25.5.2018 in Geltung und gilt damit zusammen mit dem österreichischen Datenschutzgesetzes (DSG) für alle natürlichen oder juristischen Personen, Behörden und Einrichtungen, die personenbezogene Daten verarbeiten.

Es wird dabei keine Meldepflicht mehr an eine Datenschutzbehörde geben. Stattdessen werden die Betriebe stärker in die Pflicht genommen, die Daten von natürlichen Personen entsprechend zu schützen. Fast jeder Betrieb wird daher zumindest ein Verarbeitungsverzeichnis benötigen und organisatorische als auch technische Maßnahmen setzen müssen, um die Betroffenenrechte wahren und der Informationspflicht nachkommen zu können.

Vor allem kleinere Betriebe stellt das vor eine große Herausforderung, der man sich früh genug stellen sollte. Bei einer systematischen Erarbeitung der technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOMs) sollte es auch kleineren Betrieben möglich sein, mit moderaten Maßnahmen einen guten Datenschutz zu gewährleisten.